Sargfabrik

Hans Wendel & Co. GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Allgemeines

Den Geschäftsbeziehungen zwischen der Sargfabrik Hans Wendel u. Co. GmbH, Botzenweiler 28, 91550 Dinkelsbühl (nachfolgend HWD genannt) und dem Vertragspartner HWD liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.

  

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Das Angebot des HWD ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrags durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande.

Werden dem HWD Umstände bekannt, dass der Auftraggeber kreditunwürdig oder zahlungsunfähig ist bzw. Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit weggefallen sind, kann HWD vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

(2) HWD  ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen. HWD  kann die Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen. Insoweit erteilt der Auftraggeber HWD durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht. Der Auftragsgeber stellt HWD im Hinblick auf Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich von dem Verbot des § 181 BGB frei.

 

§ 3 Widerrufsbelehrung für außerhalb der Geschäftsräume geschlossene Verträge

(1) Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Vertragspartner das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das Muster-Widerrufsformular von HWD verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(4) Im Falle des wirksamen Widerrufs wird das HWD dem Vertragspartner alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (exklusiv der zusätzlichen Kosten, die durch eine besondere Lieferart entstanden sind) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. Die Rückzahlung löst keine weiteren Entgelte aus.

(5) Für den Fall, dass der Vertragspartner den Beginn der Leistung trotz und während des Laufs der Widerrufsfrist verlangt hat, so ist HWD ein angemessener Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich bei Lieferung ab Lager Dinkelsbühl. Die Lieferkosten werden vom Auftraggeber getragen. Maßgeblich ist insoweit die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Soweit Lieferungen und Leistungen Gegenstand des Auftrags sind, für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch kein Preis vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber angemessene und ortsübliche Preise berechnet.

(2) Der Vergütungsanspruch ist ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber sofort und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf eines der Konten von HWD.

(3) Während des Verzuges ist die Geldschuld mit 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Daneben ist HWD berechtigt, für jedes Mahnschreiben pauschal jeweils € 10,00 zu berechnen.

(4) HWD ist grundsätzlich berechtigt, Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Abs. 1 bis 3 gelten sodann sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Zahlung binnen zwei Tagen zu erfolgen hat.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

HWD behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Käufer wird auf Anforderung sämtliche Unterlagen zur Einziehung durch uns zur Verfügung stellen. Wir verpflichten uns, die zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sicherenden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 30 % übersteigt.

 

§ 6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sich sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.

 

§ 7 Leistungszeit und Lieferung

Vereinbarte Termine gelten als „ungefähre Termine“, für die das HWD keine Gewähr übernimmt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart ist.

Aus der Überschreitung voraussichtlicher Termine kann der Auftraggeber, sofern diese nicht ausnahmsweise von HWD zu vertreten ist, keine Ansprüche herleiten.

Die Anlieferung erfolgt mit eigenen Fahrzeugen. Bei Sonderlieferungen wird die Anfuhr in Rechnung gestellt. Bei Lieferung mit Bahn, Spedition oder einem anderen Lieferservice wird die Verpackung berechnet, jedoch nicht zurückgenommen. Express- und Frachtkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Käufers. Es fallen Energie- und Mautkosten in Höhe von € 20,50 pro Lieferung an.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Geringfügige Abweichungen des gelieferten Gegenstandes bzgl. Qualität, Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder Katalogabbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand in seiner Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

(2) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden nach Wahl von HWD durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgestellt. Gelingt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, tritt an deren Stelle die angemessene Minderung des Vergütungsanspruchs. 

(3) Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel, insbesondere an Sarg oder Urne können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber sie HWD binnen einer Frist von 1 Woche schriftlich anzeigt. Die Frist beginnt mit der Annahme der Lieferung.

(4) Eine Farbangabe ist bei der Bestellung unbedingt erforderlich. Für Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen und sonstiger unsachgemäßer Lagerung kann keine Gewährleistung übernommen werden.

(5) Holz ist ein Naturprodukt. Abweichungen des Farbtons sind daher materialbedingt und begründen keine Gewährleistungsansprüche. Gewährleistungsansprüche sind ebenfalls bei kleinen Abweichungen der Modelle, sowie Größenangaben ausgeschlossen.

 

§ 10 Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung oder wird HWD die Lieferung und Leistung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist HWD  berechtigt, eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 40 % aus der Gesamtauftragssumme von dem Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Vergütungsanspruch überhaupt nicht oder ein geringerer als die pauschalierte Vergütung entstanden ist.

 

§ 11 Haftung

HWD haftet für Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch bezüglich der Haftung für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

Unabhängig vom Rechtsgrund wird die Haftung des Auftraggebers auf die Höhe des nach dem Vertragsverhältnis geschuldeten Geldbetrages beschränkt.

Mitfahrten und sonstigen Beförderungen des Auftraggebers, von Mitarbeitern, Material oder Dritten erfolgen auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Auftragnehmers für entstandene Schäden wird dabei ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dies den anderen Mitfahrern vor Antritt der Fahrt mitzuteilen.

 

§ 12 Datenschutz

HWD ist berechtigt, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Auftraggeber zu erheben und zu verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehungen erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht.

 

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von HWD in Dinkelsbühl.

Gerichtsstand ist Ansbach.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

Sollte sich eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

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